Die neue EU-Energiekennzeichnungsverordnung

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Die neue EU-Energiekennzeichnungsverordnung

 

Die neue EU-Energiekennzeichnungsverordnung und was sie für die Verbraucher bedeutet

Ab dem 1. März 2021 führt die EU neue und überarbeitete Energiekennzeichnungen ein. Sie sollen es Ihnen als Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher machen, den energieeffizientesten Trockner, Backofen oder - vielleicht am wichtigsten - Weinkühlschrank auszuwählen!

 

Die EU-Energiekennzeichnungsverordnung zeigt Ihnen, wie viel Strom ein Produkt, beispielsweise ein Weinkühlschrank, im Vergleich zu einem anderen Produkt des gleichen Typs verbraucht. Die neue Verordnung für Energiekennzeichnungen gilt für alle Haushaltsgeräte und andere elektrische Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden sollen.

Was ist neu?

Sowohl die alte als auch die neue EU-Verordnung für Energiekennzeichnungen stuft die Energieklassen der Produkte auf einer Skala von G bis A ein, wobei A die höchste Energieeffizienz anzeigt. Bei der alten und der neuen EU-Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung werden die Energieklassen der Produkte auf einer Skala von G bis A unterteilt, wobei A die beste Energieeffizienzklasse ist. Wegen der technologischen Entwicklung waren in den vergangenen Jahren Produkte der Energieklassen A+, A++ und A+++ erhältlich - mit anderen Worten Produkte, die die „Skala sprengen“.

 

Mit den neuen Energiekennzeichnungen entfällt die Möglichkeit der Kennzeichnung mit „+“. Dafür werden die Anforderungen an ein Produkt, das die Energieklase A erzielen soll, höher. Ein Produkt, das bisher in die Energieklasse A eingestuft worden ist, wird deshalb jetzt z. B. der Energieklasse E, F oder G angehören.

 

Somit ändert sich nur die Skala an sich. Es können jedoch geringfügige Änderungen der neuen Energielabels vorkommen. Dies könnte beispielsweise den Energieverbrauch eines Weinkühlschranks auf Jahresbasis betreffen, da seitens der EU ebenfalls die Berechnungs- und Testmethoden geändert wurden, auf denen die Werte für die neuen Energiekennzeichnungen basieren.

 

Die EU hat mit der neuen Verordnung den Weg dafür gebahnt, dass die Hersteller ihre Produkte in den kommenden Jahren noch energieeffizienter gestalten können. Deshalb wird man am Markt zunächst keine Produkte der Energieklasse A finden.

 

Einige Produkte werden nicht den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen, dürfen aber mit dem alten Energielabel bis zum 1. Dezember 2021 verkauft werden. Danach werden sie aus dem Sortiment genommen. 

 

Am 1. Dezember 2021 laufen die alten Energiekennzeichnungen endgültig aus. Bis dahin sind auf bestimmten Produkten jedoch die alten und neuen Energiekennzeichnungen zu sehen.

Mehr erfahren über die neue Energiekennzeichnungsverordnung der EU

Offizielle EU-Seite zur neuen Energiekennzeichnung

     

Beispiel für ein Energielabel im Rahmen der neuen EU-Verordnung

Energimærke

Faktenbox

Am 1. März 2021 führt die EU eine neue Verordnung zur Energiekennzeichnung ein. Sie soll es Ihnen einfacher machen, sich für ein energieeffizienteres Elektrogerät zu entscheiden wie z. B. einen Weinkühlschrank.

 

Für die neue Verordnung zur Energiekennzeichnung wird eine Skala von G bis A verwendet, wobei A die energieeffizienteste Stufe ist. Mit den neuen Energiekennzeichnungen entfällt die Möglichkeit der Verwendung von A+, A++ und A+++, stellt dafür aber höhere Anforderungen an ein Produkt, um die Energieklasse A zu erzielen.

 

Es wird ausschließlich die Skala der Energiekennzeichnung geändert. Jedoch können geringfügige Änderungen der neuen Energiekennzeichnungen auftreten, beispielsweise zum jährlichen Energieverbrauch eines Weinkühlschranks. Von Seiten der EU hat man nämlich die Berechnungs- und Testmethoden geändert, auf denen die Werte der neuen Energiekennzeichnungen basieren.

 

Ab dem 1. Dezember 2021 ist es nicht mehr zulässig, eine lange Reihe an Elektrogeräten zu verkaufen, hierunter Weinkühlschränke, die nicht über eine Energiekennzeichnung verfügen, die der neuen EU-Verordnung entspricht.

 

 


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